Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

1. Geltungsbereich

Für alle zwischen der Marketingflotte GmbH und dem Kunden geschlossenen Verträge gelten die nachfolgenden Bedingungen (nachfolgend: AGB), es sei denn, der Kunde widerspricht. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der Bedingungen anerkannt.

2. Vertragspartner

Marketingflotte GmbH

Geschäftsführer: Marc Ulrich, Giacomo Iacovelli

Dorotheenweg 3

D-53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Fon: +49 (0) 26 41 | 918 770

Fax: +49 (0) 26 41 | 918 777

E-Mail: info@marketingflotte.de

3. Vertragsschluss

Die Auftragserteilung durch den Kunden kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Die Auftragserteilung kann solange zurückgenommen werden, wie die Marketingflotte noch keine Auftragsbestätigung erteilt hat. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Auftrages durch die Marketingflotte zustande, sofern die Bestätigung inhaltlich der Auftragserteilung entspricht. Anderenfalls liegt in der  Bestätigung ein neues Angebot, das der Kunde binnen einer Frist von 14 Tagen annehmen kann, um den Vertragsschluss herbeizuführen. Die  ist an Ihre Angebote nach Abgabe 14 Tage gebunden. Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss von der Marketingflotte nicht gespeichert. Der Kunde erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Für die Preisfindung allein maßgeblich ist die Preisliste der Marketingflotte, die von dem Kunden angefordert bzw. auf der Interseite der Marketingflotte abgerufen werden oder die in der Auftragsbestätigung niedergelegte individuelle Vereinbarung. Darüber hinaus wird für alle Honorarleistungen eine Nebenkostenpauschale in Höhe von 3% der Honorarleistungen für z.B. Ausdrucke, Fahrtkosten, Telekommunikation, Material für Muster, Handouts, Datenträger sowie der Archivierung Ihrer Daten auf unseren Servern berechnet. Alle Preise sind Nettopreise (zzgl. der gesetzlichen MwSt.) und ggf. Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühren. Der Betrag ist zahlbar ohne Abzüge.

5. Stornierung, Rücktritt

Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen von der Marketingflotte und dem Kunden erfolgen. Sofern ein Einvernehmen nicht herzustellen ist, hat der Kunde die vereinbarte Vergütung unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistung der Marketingflotte zu zahlen.

6. Kündigung aus wichtigem Grund

Der Vertrag kann von der Marketingflotte und dem Kunden jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere von der Marketingflotte nicht zu vertretende Umstände, Nichterbringung einer fälligen Leistung durch den Kunden, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch überlassener Sachen, zur Verfügungsstellung unrichtiger oder unvollständiger Daten, Unterlagen, Informationen etc., die zur Ausführung der vereinbarten Leistung notwendig sind, durch den Kunden, Verstößen gegen bestehende Nutzungs- und/oder Hausordnungen, Gefährdung des reibungslosen Geschäftsbetriebs, der Sicherheit oder des Ansehens der Marketingflotte, ohne dass dies der Marketingflotte zuzurechnen ist. Im Falle der berechtigten Kündigung bleibt ein etwaiger Anspruch der Marketingflotte auf Ersatz eines ihr entstandenen Schadens unberührt.

7. Widerrufsrecht für Verbraucher

Dem Kunden, der mit der Marketingflotte einen Vertrag im Wege des Fernabsatzes (§ 312g BGB) zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB), steht ein Widerrufsrecht zu:

 

Widerrufsbelehrung für Verbraucher/Anfang der Belehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

 

Marketingflotte GmbH

Dorotheenweg 3

D-53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Fax: +49 (0) 26 41 | 91 87 77

E-Mail: info@marketingflotte.de

 

Ausschluss des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen

  • zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
  • zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
  • zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
  • zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Verpackung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

 

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise” versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Beim Angebot von Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen im Namen des Veranstalters (Verkauf von Tickets, Nr. 10 der AGB) oder im eigenen Namen (Durchführung von Veranstaltungen, Nr. 11 der AGB) steht dem Kunden gemäß §§ 355, 312d BGB i.V.m. § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht im Hinblick auf seine Vertragserklärung zu.

 

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:

 

Marketingflotte GmbH

Dorotheenweg 3

D-53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Fax: +49 (0) 26 41 | 91 87 77

E-Mail: info@marketingflotte.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:

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.....................................................................................................................................................................................................................
.....................................................................................................................................................................................................................
bestellt am/erhalten am: ..............................................................................................................................................................................
Name des Verbrauchers: ...........................................................................................................................................................................

Anschrift des/der Verbraucher(s):

.....................................................................................................................................................................................................................

.....................................................................................................................................................................................................................

Datum, Unterschrift des/der Verbraucher(s)

8. Datenschutzerklärung

Es gelten die unter https://www.marketingflotte.de/datenschutz/ https://www.marketingflotte.de/datenschutz/angegebenen Kriterien zur Verwendung ihrer Daten.

9. Weitere Bestimmungen

Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Marketingflotte und dem Kunden, der keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hat, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Für Klagen der Marketingflotte gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich im Ausland befindet. In diesen Fällen ist der Sitz der Marketingflotte maßgebend.

10. E-Marketing

10.1. Versendung von E-Cards

Im Bereich der Erstellung und Versendung von E-Cards entwickelt die Marketingflotte digitale Firmenweihnachtskarten, die je nach Auftragsumfang personalisiert an die jeweiligen E-Card-Adressaten des Kunden gesendet werden. Nach Entwicklung des individuellen E-Card-Designs wird die E-Card über einen E-Mail-Adressverteiler an die jeweiligen Adressaten geschickt. Die relevanten Adressen für dieses Mailing werden von dem Kunden zur Verfügung gestellt, wobei die technische Durchführung des E-Mailings in der Regel von der Marketingflotte durchgeführt wird.

Die Marketingflotte weist den Kunden darauf hin, dass die Versendung von E-Cards mit werbendem Inhalt der Einwilligung des E-Card-Adressaten bedarf. Wird die Einwilligung des Adressaten in elektronischer Form eingeholt, sind die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 TMG zu beachten, wonach der E-Card-Adressat durch eine ausdrückliche Handlung in die Versendung der E-Card einwilligen muss, die Einwilligung des E-Card-Adressaten zu protokollieren ist, die jederzeitige Abrufbarkeit des Inhalts der Einwilligungserklärung für den E-Card-Adressaten gesichert sein muss, der E-Card-Adressat bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann.

Die Voraussetzungen nach § 13 Abs. 2 TMG  sind gemäß § 7 Abs. 3 UWG nicht zu beachten, wenn der Kunde der Marketingflotte im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem E-Card-Adressaten dessen elektronische Postadresse erhalten hat, der Kunde der Marketingflotte die Adresse des E-Card-Adressaten zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet, der E-Card-Adressat der Verwendung gegenüber dem Kunden der Marketingflotte nicht widersprochen hat und der E-Card-Adressat von dem Kunden der Marketingflotte bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann.

Der Kunde versichert gegenüber der Marketingflotte, die Voraussetzungen der § 13 Abs. 2 TMG bzw. § 7 Abs. 3 UWG in eigener Verantwortung vor Übermittlung der Kontaktdaten des E-Card-Adressaten beobachtet zu haben. Anderenfalls stellt der Kunde die Marketingflotte von Ansprüchen der E-Card-Adressaten frei.

 

10.2. Social Network Marketing 

Die Marketingflotte verarbeitet auf Grundlage eines Auftrages zur Erstellung, Gestaltung und Betreuung eines Accounts eines sozialen Netzwerks wie XING, Facebook, Twitter u. a. personenbezogene Daten des Kunden nach dessen Weisung. Eine Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten für andere Zwecke ist Marketingflotte ebenso nicht gestattet, wie eine Datenspeicherung-, -verarbeitung oder -nutzung an Standorten außerhalb des unmittelbaren Verfügungsbereichs des Kunden.  Weitere nicht datenschutzrelevante Vereinbarungen zwischen der Marketingflotte und dem Kunden bleiben von den Bestimmungen dieser Vereinbarung unberührt.

Umfang, Art und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten durch die Marketingflotte ergibt sich aus dem Wesen des vorgenannten Auftrages. Gegenstand der Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten sind folgende Datenarten/-kategorien:

 

Personenstammdaten des Kunden,

Kommunikationsdaten (z. B. Telefon, E-Mail),

Konto- und Kreditkartendaten (zum Zwecke der Pflege des Accounts und der Erstattung von Kosten für Anzeigenschaltung)

Auskunftsangaben (von Dritten, z. B. Auskunfteien oder aus öffentlichen Verzeichnissen)

 

Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, beim Umgang mit personenbezogenen Daten geeignete technisch organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Anforderungen des § 9 BDSG zu erfüllen. Die Vertragspartner haben sich im Vorfeld der Auftragsvergabe und vor der ersten Auftragsausführung über die getroffenen Maßnahmen und deren Wirksamkeit in geeigneter Weise abzustimmen sowie nachweisbar Kenntnis darüber zu verschaffen. Dies gilt insbesondere bezogen auf die konkrete Auftragsdurchführung.

Nicht mehr benötigtes Datenmaterial wird von der Marketingflotte zugriffsgeschützt aufbewahrt. Diese Unterlagen und Daten werden nach Absprache dem Kunden zur Verfügung gestellt oder unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen vernichtet. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an die Marketingflotte zwecks Auskunft, Berichtigung oder Löschung seiner Daten wenden sollte, wird diese das Ersuchen unverzüglich an den Kunden weiterleiten. Die Vertragsparteien informieren sich gegenseitig zeitnah über Datenschutzverletzungen oder in dieser Vereinbarung festgelegten Bestimmungen, die im Rahmen der Auftragserfüllung aufgetreten sind oder bei einer Ausführung möglicherweise auftreten werden.

Der Kunde bleibt im Sinne des BDSG verantwortliche Stelle und damit „Herr“ der Daten. Er ist gemäß § 4 BDSG für die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung, Löschung und Nutzung der Daten sowie die Wahrung der Rechte der Betroffenen verantwortlich. Der Umgang mit den Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beauftragung und den vom Kunden erteilten und mit diesem abgestimmten Weisungen. Nach Abschluss der vertraglichen Leistungen (oder früher nach Aufforderung durch den Kunden), spätestens aber nach Beendigung des Auftrages, hat die Marketingflotte sämtliche in ihren Besitz gelangte Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Kunden zurückzugeben oder nach Vereinbarung datenschutzkonform zu vernichten. Dokumentationen und Daten, die dem Nachweis der auftrags- und/oder ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch die Marketingflotte entsprechend etwaiger gesetzlicher oder vertraglicher Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren.

11. Herstellung und Lieferung von Werken

Bei der Herstellung von Werken behält sich die Marketingflotte Gestaltungsfreiheit vor, soweit der Kunde keine konkreten Vorgaben macht. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Ausführung der vereinbarten Leistung notwendigen Daten, Unterlagen, Informationen etc. auslagenfrei zur Verfügung stellen.

Die Herstellung und Lieferung des Werkes bilden zusammen mit der Einräumung des Nutzungsrechtes daran eine einheitliche Leistung.  Der Kunde erwirbt erst mit dem vollständigen Ausgleich der Forderung der Marketingflotte ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht hinsichtlich der nach Abschluss einer etwaigen Korrekturphase endgültigen Herstellung des Werkes (Eigentumsvorbehalt). Das Recht zur Nutzung bei Dauerleistungen (z. B. Betreuung und Pflege von Internetauftritten etc.) erlischt ferner, wenn die Gegenleistung vom Kunden nicht erbracht wird.

Ein übertragenes ausschließliches Nutzungsrecht des Kunden erlischt auch nach erfolgter Bezahlung, wenn der Kunde in Insolvenz fällt und das Nutzungsrecht bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht vom Insolvenzverwalter übertragen wird. Es wandelt sich dann in ein einfaches Nutzungsrecht um.

Nutzungen, die über den vereinbarten Nutzungsumfang hinausgehen, sowie die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedürfen der Einwilligung der Marketingflotte.  Die Rechte an eigenen Arbeitsergebnissen, die in Zusammenhang mit der Herstellung des Werkes  stehen, verbleiben bei der Marketingflotte. Die Marketingflotte hat ein Auskunftsrecht über den Umfang der Nutzung des Auftraggebers. Die Marketingflotte darf vom Kunden als Urheber des nur unveränderten Werkes bezeichnet werden.

Mit der Genehmigung von Werksentwürfen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit. Für die genehmigten Entwürfe entfällt jede Haftung der Marketingflotte. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit übernimmt die Marketingflotte keine Haftung. Der Kunde steht dafür ein, dass seine Angaben richtig und vollständig sind und er zur Verwendung seiner Einreichungen berechtigt ist. Die Marketingflotte ist nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen, Informationen etc. zu überprüfen. Die Marketingflotte ist berechtigt, zur Herstellung des Werkes notwendige Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu vergeben. Eine Haftung für die Leistungen der Fremdauftragnehmer wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst (Haftung).

Bei Nichtgefallen von Erstentwürfen besteht kein Rücktrittsrecht vom Vertrag. An zurückgewiesenen Entwürfen entstehen keine Rechte des Kunden; der Kunde darf diese insbesondere nicht verwenden. Bei Ablieferung des Werkes wird die Vergütung fällig und ist ohne Abzug zahlbar. Bei Teilabnahme ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teils fällig. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

12. Ticketverkauf

Im Bereich des Ticketverkaufs vertreibt die Marketingflotte Tickets im Auftrag des jeweiligen Veranstalters als Vermittlerin. Die Marketingflotte ist nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltung, es sei denn, sie ist im Einzelfall ausdrücklich selbst als Veranstalter ausgewiesen. Durch den Erwerb des Tickets kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Hinsichtlich der Durchführung der Veranstaltung gelten die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.

Die Vergütung aus dem Vertrag ist sofort nach Vertragsschluss ohne Abzug fällig. Bis zur Zahlung bleiben die Tickets Eigentum des Veranstalters.

Bei Absage oder Terminverlegung der Veranstaltung gelten die mit dem Veranstalter vereinbarten Bedingungen.

Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei der Erbringung von Vertragsleistungen bestehen nur gegenüber dem Veranstalter.

13. Durchführung von Veranstaltungen

Im Bereich Durchführung von Veranstaltungen erbringt die Marketingflotte Sach- und Dienstleistungen, welche zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Die Marketingflotte ist in der Ausgestaltung der Veranstaltung, des Programms und der Auftritte nach Maßgabe des vereinbarten Ablaufplanes, soweit nicht anders vereinbart,  frei und unterliegt dabei keinerlei Weisungen. Die Marketingflotte ist berechtigt, zur Leistungserbringung Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

Mit Erteilung der Auftragsbestätigung werden 50 %, mit Beginn der Veranstaltung 25 % sowie nach Beendigung der Veranstaltung 25 % der vereinbarten Vergütung fällig. Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung kann die Marketingflotte für die Leistung angemessener Sicherheiten verlangen. Bei Neukunden werden mit Erteilung der Auftragsbestätigung 100 % der Vergütung fällig.

Beim Engagement von Künstlern über die Marketingflotte muss eine Künstlersozialabgabe gemäß den von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen an die Künstlersozialkasse abgeführt werden, welche dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Bei bestehenden Anmelde- und Genehmigungspflichten zur GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) werden anfallende Gebühren dem Kunden in Rechnung gestellt.

Alle Aufwendungen und Auslagen der Marketingflotte, die vereinbarungsgemäß entstehen bzw. vom Kunden zu vertreten und nicht einer Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung zuzuordnen sind oder über die Leistungsbeschreibung hinausgehen (insbesondere infolge Programm- oder Ablaufänderungen), werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Der Kunde kann den Nachweis des Aufwandes verlangen.

Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten der Marketingflotte verursacht worden sind, ist diese vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher Regelungen nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln haftbar zu machen. Für in den Veranstaltungsbereich eingebrachte Gegenstände übernimmt die Marketingflotte keine Haftung. Auch eine Haftung für die Leistungen der Fremdauftragnehmer wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Kunde. Dies betrifft auch in vollem Umfang die Haftung für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung der Marketingflotte. Die Marketingflotte übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch den Kunden oder Besucher verursacht worden sind. Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung durch die Marketingflotte haftet diese nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars.

Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ganz oder teilweise vereitelt, so behält die Marketingflotte den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung desjenigen, was durch die Befreiung von der Leistung und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erspart werden kann. Ist die Marketingflotte an der Erbringung der Leistung infolge höherer Gewalt  gehindert, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Die Marketingflotte wird dem Kunden die Hinderungsgründe unverzüglich nach Bekanntwerden anzeigen und auf Anforderung nachweisen.

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit der Maßgabe, dass der Kunde bei Feststellung von Mängeln verpflichtet ist, diese unverzüglich gegenüber der Marketingflotte anzuzeigen.

Beim Entstehen von Schutzrechten durch Leistungserbringung in Form der vertragsgemäßen Veranstaltungsdurchführung verbleiben diese bei der Marketingflotte. Sofern nicht anders vereinbart erwirbt der Kunde kein Nutzungsrecht hieran.

14. Informationen zur Streitbeilegung

Für Verbraucherstreitigkeiten mit der Marketingflotte GmbH ist die Verbraucherstreitbeilegungsstelle „Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.“ zuständig. Die Streitbeilegungsstelle „Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.“ hat ihren Sitz hier: Bahnhofsplatz ,77694 Kehl, die Webseite finden Sie unter: www.online-schlichter.de.

Die Marketingflotte GmbH gemäß § 36 und 37 VSBG verpflichtet, an dem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

Kontakt

Dorotheenweg 3
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Tel. 02641 918 770
info@marketingflotte.de

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Tel. 02641-918 77 25
d.nelles@marketingflotte.de

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Projektmanager
Tel. 02641-918 77 12
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Projektmanager
Tel. 02641-918 77 49
f.wuenn@marketingflotte.de

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