EuGH „to go“

Im Oktober 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein weiteres Urteil bezüglich des Cookie-Hinweise und der Like-Buttons gefällt.

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Das Umsetzungspaket für Ihre Website 

  • Anpassung des Cookie-Hinweises auf die neue EuGH-Richtlinie
  • Einbindung des passenden Tools, damit keine Cookies gesetzt werden, bevor der Nutzer einwilligt
  • Überprüfung der Funktionen, wie Google Maps, Youtube und Facebook
  • Testing der Website und Live-Stellung der neuen Funktionen
  • Datensicherung
  • Projektmanagement und begleitende Korrespondenz

Hinweis: Bei den vorgeschlagenen Anpassungen handelt es sich um eine Handlungsempfehlung aus der Praxis. Die Leistung beschreibt keine rechtliche Beratung oder anschließende Gewährleistung durch die Marketingfl otte. Eine rechtliche Prüfung oder Beratung muss in jedem Fall durch Ihren Rechtsanwalt erfolgen.

EuGH „to go“
Ihre persönliche Ansprechpartnerin für EuGH „to go“: Verena Gatterthum +49 2641 918 77 987
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